Alles Wichtige regeln, solange es noch geht
Von einem Tag auf den anderen kann es geschehen, dass man aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, Wünsche zu äußern oder die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Dass dann fremde Menschen über einen entscheiden, möchte niemand. Die meisten gehen von einer falschen Annahme aus: nämlich dass Familienangehörige für sie automatisch eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten könnten, wenn man selbst – vielleicht nur vorübergehend – das nicht mehr kann. Das stimmt nicht! Auch Kinder und Ehegatten müssten dazu vorher legitimiert worden sein. Sonst muss sich zwangsläufig das Betreuungsgericht einschalten.
Deshalb sollte eigentlich jeder Erwachsene diese Dinge mit seinen Vertrauenspersonen besprechen und ihnen durch entsprechende Verfügungen und Vollmachten die nötigen Weisungen und Befugnisse erteilen, die eigenen Wünsche durchsetzen zu können.
Ihr Wille hat Bedeutung
auch in Situationen, in denen Sie ihn nicht mehr selbst äußern können. Aber woher wissen diejenigen, die dann entscheiden sollen, was Sie wollen?
Hier erfahren Sie, wie Sie mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erreichen können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird:
Wenn Sie konkrete Wünsche für Ihre Bestattung haben, sollten Sie diese Information unbedingt so hinterlegen, dass Ihre Angehörigen sie im Trauerfall auch finden werden. Dann entscheiden die Hinterbliebenen, ob sie Ihren Vorgaben nachkommen können und wollen oder nicht.
Sicherer und verbindlicher ist es, wenn Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Vertrag über die Bestattungsvorsorge abschließen. Dadurch verpflichten Sie denjenigen, alles so zu machen, wie es schriftlich festgehalten wurde. Änderungen an dieser Vereinbarung können nur vorgenommen werden, solange Sie leben und zustimmen. Sie müssen allerdings auch dafür sorgen, dass die finanziellen Mittel zur Begleichung der Bestattungskosten bei Eintritt des Todesfalls vorhanden sind. Wer die Kosten für die Bestattung trägt, darf und muss nach den eigenen Möglichkeiten entscheiden.
Sichern Sie Ihre Ersparnisse
Sollten Sie irgendwann pflegebedürftig werden, darf zur Deckung der entstehenden Kosten Ihr gesamtes Vermögen herangezogen werden. Lediglich das sogenannte „Schonvermögen“ dürfen Sie behalten. Eine Ausnahme bilden zweckgebundene Gelder für die Bestattung und Grabpflege. Diese müssen jedoch so festgelegt sein, dass eine anderweitige Verwendung ausgeschlossen ist.
Wir empfehlen, Geld das Sie für Ihre Bestattung zurücklegen wollen, auf ein Konto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand einzuzahlen. Das geht allerdings nur in Verbindung mit einer Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter. Die Treuhand sichert alle Gelder über Bürgschaften ab und streitet sich im Zweifelsfall auch mit dem Sozialamt, damit Ihre Rücklagen unangetastet bleiben.
Gern beraten wir Sie ganz unverbindlich, was in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte.
Aufschreiben und hinterlegen
Wenn dann der Trauerfall tatsächlich eintritt, wird Ihre Familie sehr dankbar sein, dass alle wichtigen Informationen und Unterlagen schnell gefunden werden können. Das wären beispielsweise:
Letztlich kann auch die beste Vorsorge niemanden davor bewahren zu sterben.
Bis dahin ist es jedoch sehr beruhigend, wenn alles gut geregelt ist.
Persönlicher Abschied
Kleidung zusammenstellen (ohne Schuhe)
Beisetzung
Formelles
Trauerfeier
Traueranzeige
(die sog. Witwenrente bzw. Witwerrente)
Sie haben gerade den Ehepartner verloren? Diesen Verlust kann Ihnen niemand ersetzen. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente kann aber zumindest den Unterhaltsverlust teilweise ausgleichen und damit Ihre wirtschaftliche Existenz sichern. Allerdings müssen Sie dies selbst beantragen. Der Anspruch auf Witwenrente besteht erst ab Antragstellung. Deshalb sollten Sie damit nicht allzu lange warten.
Ganz so eilig ist es nicht:
Wir beantragen bei der Abmeldung der gesetzlichen Rente für Ihren Ehepartner gleichzeitig eine Vorschusszahlung für Sie. Diese beträgt üblicherweise drei Monatsrenten Ihres Partners und wird zumeist als Einmalzahlung über den Gesamtbetrag überwiesen.
Sie können sich ruhig Zeit lassen, bis Sie sich nach der Beisetzung für diese Aufgabe bereit fühlen. Bedenken Sie aber bitte, dass die Bearbeitung Ihres Antrages einige Wochen dauern kann und erst weitere Zahlungen erfolgen, wenn der Bescheid ergangen ist.
Auch wenn Ihr Partner noch keine Rente bezogen hat, sollten Sie einen Antrag stellen. Meistens besteht bereits Anspruch auf eine verminderte Hinterbliebenenrente für den Ehepartner.
Wenn innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod Ihres Ehepartners kein Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingegangen ist, werden Sie vermutlich von dort eine Aufforderung erhalten.
Der Rentenantrag ist sehr umfangreich. Deshalb raten wir Ihnen, die kostenlose Beratung des ehrenamtlichen Versichertenberaters im Amt Geltinger Bucht in Anspruch zu nehmen. Er wird mit Ihnen das ganze Formular durchgehen und darauf achten, dass alles vollständig und korrekt ausgefüllt wird. So bleiben Ihnen Rückfragen und unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung erspart.
Wenn Sie nicht selbst krankenversichert sind, sondern bei Ihrem verstorbenen Ehepartner mitversichert waren, ist diese Versicherung mit dem Tod Ihres Partners erloschen. Die Übergangszeit, in der die Krankenversicherung noch ihre Behandlungen weiter bezahlt, dauert 1 Monat. Danach müssen Sie sich selbst krankenversichern. Mit dem Antrag auf Hinterbliebenenrente beantragen Sie in diesem Fall gleichzeitig die Krankenversicherung als Rentner (KvdR).
Wenn Sie keine eigene Krankenversicherung haben, müssen Sie den Antrag auf Hinterbliebenenrente so schnell als möglich stellen !
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung der Witwe(n/r)rente benötigen Sie im Regelfall folgende Unterlagen:
Eigene Unterlagen:
Unterlagen der/des Verstorbenen:
Bei Einbürgerung:
Wohnung und Hausrat
Arbeit
Renten und Versicherungen
Geld und Vermögen
Erbschaft
Amtsformalitäten
Mitgliedschaften und Dienstleistungen
Müssen die Angehörigen besorgen
besorgt der Bestatter
Für erforderliche Abmeldungen
Welche Unterlagen und Informationen könnten ebenfalls gebraucht werden?
Hinterlegungsschein?